
Setzt ein Unternehmen Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge ein, so dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) müssen Fahrer von Gabelstaplern von entsprechend zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden.
Seit 2002 schreibt die Berufsgenossenschaft eine mehrstufige Ausbildung für Staplerfahrer vor, wenn spezielle Flurförderfahrzeuge im Einsatz sind, wie zum Beispiel Schwerlast- oder Hochregalstapler.
Sicherheits- und Hygienehinweise
Hier finden Sie unsere Sicherheits- und Hygienehinweise für die Durchführung von Fahrerschulungen.
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