
Die Berufsgenossenschaft schreibt es vor. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §31 (BGV A1) muss der Einsatz von Schutzausrüstung regelmäßig trainiert und geübt werden. Nur so können im Falle eines Falles Unfälle und Verletzungen vermieden werden.
Die Schulung erfolgt gemäß der Richtlinen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Regel 112-199 (BGR / GUV-R 199).
Sicherheits- und Hygienehinweise
Hier finden Sie unsere Sicherheits- und Hygienehinweise für die Durchführung von Fahrerschulungen.
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