Zusatzausbildung

Zusatzausbildung im Allgemeinen
Setzt ein Unternehmen spezielle Flurförderzeuge, wie zum Beispiel Schwerlaststapler oder Hochregalstapler, ein, so müssen deren Fahrer eine spezielle Zusatzausbildung für diese Fahrzeuge absolvieren.
Diese mehrstufige Ausbildung (Grundausbildung Fahrausweis für Flurförderzeuge - Stufe 1, Zusatzausbildung am speziellen Gerät - Stufe 2) ist seit einigen Jahren von der Berufsgenossenschaft im DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) vorgeschrieben.
Zusatzausbildung im Speziellen
Die Zusatzausbildungen setzen vorraus, dass die Fahrer bereits über einen gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge verfügen, oder einen entsprechenden Fahrauftrag innerhalb des Betriebes vorliegt. Die Weiterbildung erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) & DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) und gliedert sich in drei Bereiche:
1. THEORETISCHE AUSBILDUNG
Rechtliche Grundlagen, spezielle Flurförderfahrzeuge in Funktion und Art, Antriebsarten des speziellen Flurförderfahrzeuges, Betrieb und Prüfungen, Umgang mit Lasten, Verkehrsvorschriften, täglicher Umgang mit dem Flurförderfahrzeug, Gefahrenstellen.
2. PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Praktische Fahr- und Stapelübungen, praktischer Umgang mit dem Flurförderfahrzeug, Inbetriebnahme und Abstellen des Fahrzeuges.
3. ABSCHLUSSPRÜFUNG
Am Ende der Zusatzausbildung müssen die Schulungsteilnehmer eine Abschlussprüfung absolvieren. Danach erhalten Sie den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Staplerschein.
Zusatzausbildung Schwerlaststapler
Zusatzausbildung Hochregalstapler
Individualschulung
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Schulungsinhalte, die auf Ihre Abläufe und Gegebenheiten eingehen. Jedes Unternehmen hat individuelle Gefahrenstellen, die zum Beispiel im Rahmen des SafetyScans ermittelt werden und die mit präventiven Maßnahmen, wie einer Schulung, entschärft werden können.
Sicherheits- und Hygienehinweise
Hier finden Sie unsere Sicherheits- und Hygienehinweise für die Durchführung von Fahrerschulungen.
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