Nachunterweisung für Staplerfahrer
Jährliches Update für Staplerfahrer
Terminvereinbarung 0180 5 963 000

Die Berufsgenossenschaft schreibt es vor: Einmal jährlich sollten Staplerfahrer zur Nachunterweisung antreten. Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Abs.1 (BGV A1) unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.
Nachunterweisung auf einen Blick
Sicherheits- und Hygienehinweise
Hier finden Sie unsere Sicherheits- und Hygienehinweise für die Durchführung von Fahrerschulungen.
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SERVICE HOTLINE 0180 5 963000
Unser Service-Center freut sich auf ihren Anruf zur Terminvereinbarung oder Beratung. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden fahrerschulung@schoeler-gabelstapler.de